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Mittwoch 03.07.2024  

Dr. h.c. Dipl.-Inform. Marit Hansen

Dr. h.c. Marit Hansen ist seit 2015 die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig- Holstein und leitet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Davor war die Diplom-Informatikerin sieben Jahre lang stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz. Seit 1995 arbeitet Marit Hansen zu Themen des Datenschutzes und der Informationssicherheit, insbesondere zu Datenschutz "by Design" & "by Default". Im ULD hat sie den Bereich der Projekte für technischen Datenschutz aufgebaut, in dem in Kooperation mit Forschung und Wissenschaft die Herausforderungen für die Gesellschaft durch die zunehmende Digitalisierung betrachtet und Lösungsvorschläge für eine grundrechtskonforme Gestaltung von Systemen erarbeitet werden.

Genomdaten und das europäische Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organisationen, also auch die Verarbeitung von Genomdaten. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt dazu in Artikel 9:

„[D]ie Verarbeitung von genetischen Daten […] einer natürlichen Person ist untersagt.“

Was bedeutet dieses grundsätzliche Verbot, und unter welchen Bedingungen ist eine Verarbeitung von Genomdaten doch zulässig? Diese Fragen werden im Vortrag beantwortet. Neben einer Einführung in die juristischen Grundlagen wird auf einige Spezialregelungen eingegangen. Zudem werden technische und organisatorische Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos, das mit der Verarbeitung von Genomdaten verbunden ist, und ihre Grenzen vorgestellt.

18.00
Otto-Stern-Zentrum (OSZ), Seminarraum 3, Campus Riedberg